ProWert ‐ SACHBEZUG
ProWert ‐ SACHBEZUG
WAS SIND SACHBEZÜGE?
Sachbezüge sind Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, zum Beispiel Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern als Gehaltsne- benleistung anbietet. Bis zu einer Freigrenze von 50 Euro im Monat wird der Sachbezug nicht zum Ar- beitslohn dazu gerechnet. Eine Umwandlung des bisherigen Einkommens ist nicht nutzbar für den Sachbezug, es muss eine zusätzliche Leistung darstellen, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
GOLD ALS SACHBEZUG?
Gold symbolisiert Werthaltigkeit, Beständigkeit und Wertschätzung - genau die Werte, die Unternehmen Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vermitteln möchten. Durch den Sachbezug in Gold fühlen sich Ihre Partner nicht nur be- lohnt, sondern auch emotional geschätzt und verbunden mit Ihrem Arbeitgeber. Mit dem ratierlichen Goldkauf von ProWert, kaufen Ihre Angestellten direkt Gold, welches beim Erreichen von 20g automatisch ausgeliefert wird. Edelmetalle sind als Wirtschaftsgut i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EstG zu qualifizieren
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